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   BSG, 21.04.1988 - 4/11a RA 24/87   

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https://dejure.org/1988,11191
BSG, 21.04.1988 - 4/11a RA 24/87 (https://dejure.org/1988,11191)
BSG, Entscheidung vom 21.04.1988 - 4/11a RA 24/87 (https://dejure.org/1988,11191)
BSG, Entscheidung vom 21. April 1988 - 4/11a RA 24/87 (https://dejure.org/1988,11191)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rentenbewilligungsbescheid - Aufhebung - Rückforderung - Versicherungsträger

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 21.02.1985 - 11 RLw 1/84

    Ehescheidung - Anspruch auf Altersgeld - Unterhaltspflicht - Aufhebungsbescheid -

    Auszug aus BSG, 21.04.1988 - 11a RA 24/87
    Vielmehr sei nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) auch in einem solchen Fall eine Neufeststellung nach § 48 SGB 10 durchzuführen; erst dann könne ein etwa überzahlter Betrag nach § 50 SGB 10 zurückgefordert werden (Hinweis auf BSG, Urteile vom 10. Juli 1985 - 5a RKn 14/84 = SozR 1300 § 48 Nr. 17 und vom 21. Februar 1985 - 11 RLw 1/84 = SozR 5850 § 4 Nr. 8).
  • BSG, 10.07.1985 - 5a RKn 14/84

    Waisenrentenberechtigtes Kind - Eintritt der Volljährigkeit - Wesentliche

    Auszug aus BSG, 21.04.1988 - 11a RA 24/87
    Vielmehr sei nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) auch in einem solchen Fall eine Neufeststellung nach § 48 SGB 10 durchzuführen; erst dann könne ein etwa überzahlter Betrag nach § 50 SGB 10 zurückgefordert werden (Hinweis auf BSG, Urteile vom 10. Juli 1985 - 5a RKn 14/84 = SozR 1300 § 48 Nr. 17 und vom 21. Februar 1985 - 11 RLw 1/84 = SozR 5850 § 4 Nr. 8).
  • BSG, 27.06.1961 - 7 RAr 3/61
    Auszug aus BSG, 21.04.1988 - 11a RA 24/87
    Dennoch gibt es keinen dogmatisch und prozeßrechtlich einleuchtenden Grund, die Rechtsprechung aufzugeben, die nur im umgekehrten Fall von der - gegebenen - Berufungsfähigkeit des präjudiziellen Anspruchs auf die Berufungsfähigkeit auch des akzessorischen Anspruchs geschlossen hat (vgl BSGE 14, 280; BSG in SozR 1500 § 146 Nrn 4, 14; dazu kritisch, die Berufungsfähigkeit auch für eine Fallgestaltung wie hier bejahend: Bley in SGB-SozVers - GesKomm, Stand: April 1987, SGG § 146 Anm 5a, dd).
  • BSG, 05.02.1987 - 5b RJ 50/85
    Auszug aus BSG, 21.04.1988 - 11a RA 24/87
    Die getroffene Entscheidung steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des BSG, nach der, weil das Urteil des SG über die rückwirkende Neufeststellung der Leistung oder deren Aufhebung wegen § 146 SGG nicht berufungsfähig ist, beim Streit über die Rückforderung im Hinblick auf die Ausgestaltung des § 50 SGB 10 kaum noch ein Entscheidungsspielraum besteht namentlich dann, wenn - wie hier - die vom Versicherungsträger ausgesprochene Neufeststellung (Aufhebung) durch das SG beseitigt worden ist (vgl in letzter Zeit BSG in SozR 1500 § 146 Nrn 18 und 19; Urteil vom 5. Februar 1987 - 5b RJ 50/85).
  • BSG, 26.10.1998 - B 2 U 35/97 R

    Verletztengeld - nachträgliche Lohnfortzahlung - Doppelleistung -

    Denn diese Vorschrift setzt eine rechtmäßige Aufhebung der Bewilligungsbescheide zwingend voraus (vgl BSG SozR 1300 § 50 Nr. 21).
  • LSG Hessen, 11.03.1994 - L 13 J 857/93

    Verwaltungsakt - Rücknahme - Beginn der Jahresfrist - Kenntnis - Behörde

    Die Rücknahme des Übergangsgeldbescheids vom 14. Mai 1990 und die sich hieraus ergebende Rückforderung überzahlten Übergangsgeldes stellen zwei getrennt zu beurteilende prozessuale Ansprüche dar (BSG, Urteil vom 21. April 1988 - 4/11 a RA 24/87 -).
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